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Für die Behandlung von unternehmensgefährdenden Großrisiken läßt sich der aus vier Phasen bestende RM- managementprozess nach HOFFMANN (Hoffmann, K.: "Risik -Management: neue Wege der betrieblichen Risikopolitik", karlsruhe, Versicherungswirtschaft, 1985) ableiten.
(Hoffmann, K.:"Risik-Management: Neue Wege der betrieblichen Risikopolitik", Karlsruhe, Versicherungswirtschaft, 1985 zitiert bei Schmitt HOFFMANN [] empfiehlt folgendes Vorgehen:
In der ersten Phase der Risikoanalyse werden die bestehenden Risiken erfasst und bewertet. Es erfolgt die Einteilung der Risiken in existenzgefährdende Großrisiken, mittlere Riskken und Kleinrisiken. In der zweiten Phase der Prüfung der Handlungsalternativen wird geprüft, welche Strategie zur Anwendung kommen sollen. Es gilt zu entscheiden ob Risiken eher vermieden, begrenzt, aufgeteilt versichert oder aus dem Unternehmen getragen werden sollen. Aus diesen Entscheidungen leitet sich dann die Risikopolitik des Unternehmens (Phase 3) ab. In der vierten Phasen kommen die eingeleiteten Maßnahmen zur Durchführung und unterliegen einem Controling.
Am Beginn eines sinnvollen Risikomanagements steht daher immer zuertst eine Risikobeschreibung bzw. Risikoabgrenzung. Es gilt festzustellen, welche Art von Risiken überhaupt identifiziert, betrachtet bzw. bewertet werden und welche Risiken von der Betrachtung ausgeschlossen werden.
In der betrieblichen Praxis stellt sich die immer wieder gleiche Frage, wie man (möglichst vollständig) alle potenziellen Gefährdungen (Risiken) erfassen (identifizieren) kann. Hier sind Hilfestellungen gefragt wie z.B. Checklisten Normen usw.
Die Risikoidentifikation soll nicht nur die bereits bekannten Risiken erfassen (Schäden schon einmal aufgetreten oder gerade noch verhindert worden) sondern auch denkbare Schäden (Risiken) mit einschließen. Wie Hier bedarf es selbstverständnlich einer umfassenden Kenntnis der Anlagen, der betrieblichen Abläufe usw. Das gemeinsame Einbringen von Erfahrung mittels Kreativitätstechniken wie das Brainstorming ist hier sehr zu empfehlen (eine Gruppe kann bei solchen Fragestellungen in kürzester Zeit viel mehr Ergebnisse bringen als eine Einzelperson).
In der Praxis hat sich das Erstellen von Checklisten bewährt, mit deren Hilfe man vor Ort Anlagenbewertungen vornimmt. Die Checkliste kann folgende sicherheitsrelevanten Ereignisse beinhalten [Polster]:
Link zur Durchführung einer Risikoidentifikation in anlagenintensiven Industriebetrieben oder Unternehmen
(z.B. auch Unternehmen der Energiebranche, Kraftwerke usw.)
Natürlich können diese erkannten Gefährdungspotenziale in einer später noch zu besprechenden Methode bewertet werden. Die mögliche Gefährdung kann von einem rein betriebswirtschaftlichen Schaden bis zu Umweltschäden und Personenschäden gehen.
Untersucht man in (anlagenintensiven) Unternehmen, Kommunen (Gemeinden), Volkswirtschaften usw. mögliche Großrisiken hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeiten und möglicher Auswirkungen. So können die Auswirkungen in Extremfällen sogar existenzbedrohend katastrophal sein. Dies gilt beispielsweise für einen SuperGAU in Kernkraftwerken, Erdbeben, Bruch von Staumauern, Flugzeugabstürzen u.a.m. Die dabei auftretende Bedrohung ist elementar, katastrophal, häufig weder von der Eintrittswahrscheinlichkeit als auch von den katastrophalen Auswirken nur annähernd fassbar und beschreibbar. Trotzdem gibt es auch für diese Bereiche den Versuch, für solch elementare Ereignisse und deren Risiko Abschätzungen und Bewertungen vorzunehmen.
Von Unternehmen verursachte Umweltschäden können hinsichtlich der monetären Auswirkungen auch große Unternehmen existenziell bedrohen. In Erinnerung sind noch Tankerunfälle oder havarierte Ölplattformen mit gigantischen Umweltauswirkungen und den entsprechenden Schadensersatzforderungen an die betroffenen Firmen.
Allgemeine Ansätze und Vorgehensmodelle des Risikomanagements bei anlagenintensiven Industrien
(hohe Gefahren von Maschinenschäden, Produktionsausfällen, Umweltauswirkungen ua.m.; in der Energiebranche z.B. Kraftwerke und Kraftwerksanlagen, Atomkraftwerke) erfordern aufgrund eines möglichen (extrem) hohen Schadensausmaßes ein besonderes Vorgehen.Aufgrund der potenziell teilweise existenzgefährdenden Auswirkungen sind seitens der Unternehmensleitung Sinnvolle Strategieen zur Absicherung gegen (erkannte) Großrisiken festzulegen (wie z.B. Risikovermeidung, Risikostreuung, Risikobegrenzung, Risikoabwälzung durch Versicherungen usw.). Eine Differenzierung dieser Strategien innerhalb der einzelnen Unternehmensbereiche (Geschäftsfelder) ist u.U. erforderlich.
Extern induzierte Risiken sind vom Unternehmen nur schwer beeinflussbar. Solchen Risiken kann man durch geeignete Strategien wie Früherkennung möglicher Risiken, Risikobegrenzung durch Frühaufklärung oder Risikoabwälzung durch Verträge auf Geschäftspartner. Strategisches Ziel ist dabei eine breite Risikostreuung z.B. durch unterschiedliche Kundengruppen, Lieferverträge, usw. Eine weitere strategische Maßnahme ist die Schaffung eines unternehmensweiten Risikobewußtseins (Unternehmenskultur).
Literatur